Ordentliche Kündigung der Zusatzversicherungen

Bei den Zusatzversicherungen nach VVG gelten andere Kündigungsmodalitäten als in der Obligatorischen Grundversicherung nach KVG.

Kündigungstermin der Zusatzversicherungen (30. September)

Bei den meisten Krankenversicherungen beträgt die Kündigungsfrist der Zusatzversicherungen 3 Monate auf Ende eines Kalenderjahres, d.h. die Kündigung muss bis zum 30.9. bei der alten Krankenversicherung eingegangen sein.

Bei nachfolgenden Kassen gelten längere Kündigungsfristen:

ASSURA

6 Monate auf Ende Kalenderjahr

Groupe Mutuel

6 Monate auf Ende Kalenderjahr

KK Cervino

6 Monate auf Ende Kalenderjahr

Supra

6 Monate auf Ende Kalenderjahr

 

 

Kündigung bei Vertragsablauf

Die Vertragsdauer von Zusatzversicherungen beträgt bei den meisten Krankenversicherungen ein Jahr. Kündigt der Versicherte die Versicherung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf, erneuert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei einigen Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, die minimale Vertragsdauer drei Jahre oder noch mehr. Vorzeitig aussteigen können Sie in diesem Fall nur nach einem Schadenfall oder wenn die Prämie steigt.

Kündigung bei Prämienerhöhung

Bei Prämienerhöhung können Sie je nach Kasse innert 25 bis 30 Tagen nach Ankündigung, bei einigen Kassen grundsätzlich bis Ende November oder Dezember kündigen. Das gilt auch, wenn Sie bloss deshalb eine höhere Prämie bezahlen müssen, weil Sie in eine höhere Altersgruppe rutschen. Falls Sie mehrere Zusatzversicherungen haben, von denen aber nur einzelne teurer werden, können Sie die einigen Kassen sämtliche Zusatzversicherungen kündigen, bei anderen nur die Versicherungszweige, die teurer werden.

Kündigung nach einem Schadenfall

Nach jeder medizinischen Leistung, für die Ihre Zusatzversicherung aufkommen muss, können Sie innert 10 bis 14 Tagen kündigen, nach dem Sie das Geld für die Rückerstattung der Arztrechnung erhalten haben bzw. nachdem Sie davon Kenntnis erhalten haben, dass die Krankenkasse die Rechnung direkt bezahlt hat. Je nach Kasse können Sie dann nur den betreffenden Zusatz oder gleich alle Zusatzversicherungen kündigen. Die Versicherung erlischt, sobald die Kündigung bei der Krankenkasse eintrifft. Die Prämie müssen Sie aber trotzdem bis zum Ende der Versicherungsperiode (in der Regel Ende Jahr) bezahlen. Kündigen Sie hingegen einen Mehrjahresvertrag, nachdem er mindestens ein Jahr in Kraft war, müssen Sie die Prämie nur bis zum Datum bezahlen, an dem der Vertrag erlischt.

copyright © 2012 GORO Consulting AG | design & code by Duotones